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Einzelberatungen
Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die Ernährungsberatungen, ebenso wie an den Kosten für Präventionsmaßnahmen.
Haben Sie eine bestimmte Erkrankung und brauchen eine Ernährungstherapie (das gilt auch für behandlungsbedürftiges Übergewicht), dann sind Ernährungsberatungen nach § 43 SGB V verordnungsfähig.
Dazu stellt Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung aus (ähnlich wie ein Rezept), die Sie dann nach Abschluss der Beratung bei Ihrer Krankenkasse (zusammen mit der Rechnung) einreichen können.
Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Dazu zählen u.a. Einzelberatungen zum Thema "Gesunde Ernährung" oder verschiedene Ernährungskurse (mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kurse").
Einzelberatungen sind möglich bei: - Diabetes mellitus
Oder auch:
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
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