Einzelberatungen

 

 

Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für die Ernährungsberatungen, ebenso wie an den Kosten für Präventionsmaßnahmen.

 

Haben Sie eine bestimmte Erkrankung und brauchen eine Ernährungstherapie (das gilt auch für behandlungsbedürftiges Übergewicht), dann sind Ernährungsberatungen nach § 43 SGB V verordnungsfähig.

 

Dazu stellt Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung aus (ähnlich wie ein Rezept), die Sie dann nach Abschluss der Beratung bei Ihrer Krankenkasse (zusammen mit der Rechnung) einreichen können.

 

Präventionsmaßnahmen nach § 20 SGB V werden ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Dazu zählen u.a. Einzelberatungen zum Thema "Gesunde Ernährung" oder verschiedene Ernährungskurse (mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik "Kurse").

 

Einzelberatungen sind möglich bei:

- Diabetes mellitus
- Übergewicht
- Chirurgischen Maßnahmen bei Adipositas 
  (z.B. Magenband, Magenbypass)
- Erhöhten Blutfettwerten
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
- Erkrankungen von Leber und Niere
- Allergien, Unverträglichkeiten (z.B. Laktose, Fruktose)
- Mangelernährung
- Osteoporose, Rheuma, Gicht
- Krebs, Chemotherapie
- Schluckstörungen

 

Oder auch:

- Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung von Senioren
- Gesundes für Kids

 


Um Ihnen eine qualifizierte Beratung zu bieten, arbeite ich nach den Richtlinien und Empfehlungen der

Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).

 

 

 

                                                                                                                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 17.01.2012 startet der neue Kurs
"Ich nehme ab".

Informieren Sie sich jetzt!